Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Hollenbach ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.gemeinde-hollenbach.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website stimmt teilweise mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) und der EU-Richtlinie 2016/2102 überein.
Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte:
- Trotz aller Sorgfalt kann es vorkommen, dass alternative Text-Inhalte für Bilder fehlen oder nicht barrierefreie Downloads auf der Seite zu finden sind.
- Für eingebettete Inhalte wie Videos oder Inhalte aus anderen Quellen wie externen Datenbanken kann keine Barrierefreiheit garantiert werden, da keine alternativen Untertitel mit eingebaut werden konnten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.10.2020 von der Gemeinde Hollenbach erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt sind, barrierefrei anfordern unter info@gemeinde-hollenbach.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehender Mitteilungen ist:
Durchsetzungsverfahren
Wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten oder Sie innerhalb von sechs Wochen nichts von uns hören sollten, können Sie sich an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wenden. Dieses prüft auf Antrag, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html