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Grundsteuerbescheide: Fehlerhafte Besteuerungsgrundlage?

    Von denjenigen Eigentümern, denen gegebenenfalls vorhandene Fehler nicht bereits in den Grundlagen-Bescheiden des Finanzamtes aufgefallen sind, werden einige voraussichtlich erst bei Erhalt des kommunalen Grundsteuerbescheides mit Zahlungsaufforderung erkennbar.

    Für diesen Fall stellen wir den im Anhang angefügten Antrag zur Verfügung,  um die fehlerhafte Besteuerungsgrundlage direkt beim Finanzamt berichtigen zu lassen. Es ist darauf hinzuweisen, dass alle Anträge auf Abänderung im Zusammenhang mit der Grundsteuer zwingend schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden müssen.

    Gerne können die Anträge auch direkt bei uns im Rathaus abgeholt werden, eingereicht werden müssen diese allerdings direkt beim Finanzamt. 

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