Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Neuregelung der Grundsteuer
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Wie das Verfahren abläuft, was die Neuregelung für die Grundstücksbesitzer bedeutet und was diese zu tun haben wird in den folgenden PDF-Anhängen durch das Bayerische Landesamt für Steuern genau erklärt.
Wir möchten Sie zudem darüber informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet sind.
Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.
Sofern Sie Ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können Sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.
Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuer.