Aufgaben des Gemeinderats

Die Aufgabe des Gemeinderates ist es, die Gemeinde politisch zu vertreten und über grundlegende Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu entscheiden. Er ist das Hauptorgan der Gemeinde und wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

Allgemeine Aufgaben

Entscheidungen über wichtige Gemeindeangelegenheiten (z. B. Bauvorhaben, Infrastruktur, Haushaltsplanung)

Erlass von Satzungen (z. B. zur Hundesteuer, Bauordnung, Gebühren)

Haushaltsrecht: Beschließt den Haushaltsplan, konkret, wie das Geld der Gemeinde verwendet wird

Kontrolle der Verwaltung (sowohl des Bürgermeisters als auch der Gemeindeverwaltung)

Personal- und Verwaltungsaufgaben:

Entscheidet über die Einstellung von Bediensteten

Richtlinienkompetenz: Legt Grundlinien der Verwaltungspolitik fest

Beispiele für typische Entscheidungen:

Ausweisung eines neuen Baugebiets

Ausgaben für die örtlichen Feuerwehren, Schulen und Kindertagesstätten

Festlegung von Gebühren

Zusammensetzung:

Der Gemeinderat besteht aus den gewählten Gemeinderatsmitgliedern und dem ersten Bürgermeister (dieser ist der Vorsitzender des Rates).

Die Größe des Rates hängt von der Einwohnerzahl der Gemeinde ab. In der Gemeinde Hollenbach besteht das Gremium aus 14 Gemeinderatsmitgliedern und dem ersten Bürgermeister.

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