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Entscheidungen über wichtige Gemeindeangelegenheiten (z. B. Bauvorhaben, Infrastruktur, Haushaltsplanung)
Erlass von Satzungen (z. B. zur Hundesteuer, Bauordnung, Gebühren)
Haushaltsrecht: Beschließt den Haushaltsplan, konkret, wie das Geld der Gemeinde verwendet wird
Kontrolle der Verwaltung (sowohl des Bürgermeisters als auch der Gemeindeverwaltung)
Entscheidet über die Einstellung von Bediensteten
Richtlinienkompetenz: Legt Grundlinien der Verwaltungspolitik fest
Ausweisung eines neuen Baugebiets
Ausgaben für die örtlichen Feuerwehren, Schulen und Kindertagesstätten
Festlegung von Gebühren
Der Gemeinderat besteht aus den gewählten Gemeinderatsmitgliedern und dem ersten Bürgermeister (dieser ist der Vorsitzender des Rates).
Die Größe des Rates hängt von der Einwohnerzahl der Gemeinde ab. In der Gemeinde Hollenbach besteht das Gremium aus 14 Gemeinderatsmitgliedern und dem ersten Bürgermeister.
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